Erörterungstermin 1987 und neue Ergebnisse vom LBEG

Liebe Mitglieder,

mir ist ein altes Protokoll über eine Sitzung zum Bewilligungsverfahren Elze-Berkhof/Fuhrberg ausgehändigt worden, schön, dass jemand dieses alte Dokument aufgehoben hat.

Beim Lesen stellt man fest, einiges ist damals vorgebracht worden, aber genützt hat es nichts.

Erkenntnisse aus dem Erörterungsprotokoll vom 16.3.1987 in Wedemark und der Zeitreihenanalyse des LBEG vom Mai 2023

Die Bewilligung für 51 Mio. cbm/a war im Februar 1980 abgelaufen, am 4.4.1979 wurde ein Antrag auf Neubewilligung von 45,6 Mio. cbm/a gestellt. Also 10 Monate vor Ablauf wurde der Antrag gestellt, die Bewilligung zog sich dann 10 Jahre hin. Diese Bewilligung vom 2.5.1990 für eine Menge von 41 Mio. cbm/a lief am 31.12.2020 aus. Eine Antragstellung hätte aus der Erfahrung von 1990 wohl einige Jahre vor Ablauf des Wasserrechtes erfolgen sollen.

Eine wesentliche Frage war damals die Wasserbilanz im Entnahmegebiet. Sie wurde im Oktober 1978 vom Wasserwirtschaftsamt Hildesheim für das „Fuhrberger Feld“ erstellt. Im Protokoll steht:

„Aufgrund der Auswertung der Niederschlags-, Abfluß- und Verdunstungsmessungen

sei von einer Grundwasserneubildung von 175 mm/a für das Fuhrberger Feld auszugehen.

Bei der dargestellten Größe des Einzugsgebietes von 320 km² betrage die Grundwasser-Neubildung 56 Mio. m³/a.“

Herr Hillmann erklärt, von der vom WWA Hildesheim ermittelten gewinnbaren

Wassermenge von 56 Mio. m3 /a im „Fuhrberger Feld“ seien rund 10 Mio. m³ /a

(ca. 3,0 Mio. m³/a Entnahme durch die Wasserwerke Wettmar und Ramlingen

sowie ca. 7,0 Mio. m³/a durch die Fassung Elze der Stadtwerke Hannover AG)

abzuziehen, so daß noch etwa 46 Mio. m³ /a zur Verfügung ständen.

Herr Bumann vom WWA Hildesheim erklärte damals, dass man für die Wasserbilanz langjährige Mittelwerte ab 1962 herangezogen habe. Nach mehreren extremen Trockenjahren würde langfristig ein Ausgleich erfolgen.

Mit dieser Annahme hat man damals falsch gelegen, wie die folgende Grafik zeigt.

Schon ab 1981 geht die Trendlinie in den negativen Bereich. Von 1961 bis 1990 hat der Grundwasserkörper Wietze/Fuhse Lockergestein nur 88 mm/a Grundwasserneubildung gehabt, und nicht 175 mm/a, wie 1978 errechnet und 1987 vorgetragen wurde. Das Fuhrberger Feld ist zwar nicht komplett, aber weitgehend mit dem Grundwasserkörper Wietze/Fuhse Lockergestein identisch. Ein Teil des Fuhrberger Feldes liegt im Leine Lockergestein rechts, dieser GW-Körper hatte von 1961-1990 mit 100 mm/a eine um 12 mm/a höhere GW-Neubildung, als das Wietze/Fuhse Lockergestein. Aber der lineare Trend geht sogar noch etwas steiler noch unten. Ab 1980 gab es nur elf Jahre mit einer positiven Abweichung, aber 22 Jahre mit einer negativen Abweichung. Die Jahre 2018/2019/2020 hatten jeweils rund -100 mm/a geringere GW-Neubildung. Die Entnahmemengen sind aber gleich geblieben, damit wird die Übernutzung der beiden GW-Körper deutlich.

Dargestellt ist die Änderung der jährlichen Grundwasserneubildung von 1961 bis 2020 jeweils im Vergleich zur Referenzperiode 1961 bis 1990 eines Grundwasserkörpers ausschließlich auf niedersächsischem Gebiet. Die Grundwasserneubildungshöhen weisen durch die natürlichen Schwankungen des Wetters auch große Unterschiede zwischen den einzelnen Jahren auf. Die Grafik zeigt Jahre mit überdurchschnittlicher (lila Balken), unterdurchschnittlicher (brauner Balken) Grundwasserneubildung und den linearen Trend im Zeitraum von 60 Jahren.

Der südliche Bereich des Grundwasserkörpers gehört nicht mehr zum Fuhrberger Feld.

Viele Grüße

Heinz-Werner Reichenbach

Okerstr. 13

30900 Wedemark

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reichenbach@htp-tel.de

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