Geschichte des Trinkwassers in Elze


Am 15. Juni 1909 wurde ein Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Hannover und der Gemeinde Elze abgeschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Stadt Hannover verpflichtet alle damals bebauten Grundstücke in Elze an das Versorgungsnetz anzuschließen und unentgeltlich mit Wasser zu versorgen. „Die Lieferung des Wassers muss vielmehr seitens der Stadt solange erfolgen, als das Wasserwerk in der Gemarkung Elze in Betrieb ist.“
Der § 6 sieht vor, dass „In der Gemarkung Elze an verschiedenen der Feldmark stadtseitig … 12 Rohre betriebsfähig in das Grundwasser einzubringen sind, um bis auf Weiteres die Grundwasser-verhältnisse von Zeit zu Zeit zu prüfen und Veränderungen desselben festzustellen zu können.
Diese Prüfungen haben stadtseitig unter Zuziehung der Gemeinde Elze und nach beidseitiger Verständigung zu erfolgen.“
Diese Regelung wurde getroffen, weil klar war, dass die vorhandenen Brunnen und Pumpen „wegen der Absenkung des Wasserspiegels nicht mehr Wasser in einwandfreier Beschaffenheit liefern würden.“
In § 11 ist eine jährliche Entschädigung von jährlich 10 Mark für die Gemeindekasse von Elze geregelt.
In § 12 steht, dass Entschädigungsansprüche für aufgrund der Grundwasserabsenkung auf den „Ländereien“ entstandenen Schäden durch diesen Vertrag nicht berührt werden.
Dieser Vertrag wurde in vergleichbarer Weise mit der Gemeinde Meitze 1929 abgeschlossen.
Die Stadtwerke Hannover AG als Nachfolger versuchten dann ab Anfang der 1980er Jahre diesen Vertrag als nicht mehr „zeitgemäß“ zu kippen.
Die Stadtwerke wollten den Vertrag kündigen, die Gemeinde Wedemark „vertrat die Auffassung, dass eine Kündigungsmöglichkeit nicht gegeben wäre.“
Zum 31.12.1992 kündigten die Stadtwerke die Verträge mit den ehemaligen Gemeinden Elze und Meitze.
Mitte Mai 1993verschickten die Stadtwerke Kündigungen an die Frischwasserbezieher mit Wirkung zum 30.6.1993. Der Trinkwasserbezug sollte ab 1.7.1993 nach den Tarifen der Stadtwerke abgerechnet werden.
Der VA befasst sich am 17.5.1993 mit der Übertragung der Wasserversorgung in den Ortsteilen Elze und Meitze auf den wasserverband Nordhannover. CDU und SPD sind sich einig, dass die alten Verträge eingehalten werden sollen. (einstimmiger Beschluss)
Am 24.5.1993 findet dann eine Abstimmung im Gemeinderat statt, darin wird beschlossen, die Stadtwerke aufzufordern die alten Verträge mit den Gemeinden Elze und Meitze einzuhalten. (einstimmiger Beschluss). Der Gemeindedirektor berichtete damals „über das vertragswidrige Verhalten der Stadtwerke“.
Am 14.6.1993 fasste der Gemeinderat den Beschluss „im Wege einer Klage gegen die Stadtwerke Hannover AG vorzugehen.“
Ein Brief der Stadtwerke vom 2.8.1993 enthielt einen Vorschlag zur Entschädigungssumme. Für 1.200 betroffene Einwohner würden 218.000 DM gezahlt und für die Viehhaltung ein Betrag von 200.000 DM.
Am 8.11.1993 befasst sich der VA erneut mit dieser Angelegenheit. Der Rat beschließt dann am
22.11.1993, dass ein Kompromiss geschlossen wird. Die Stadtwerke sollen eine Abgeltungssumme
zahlen, damit die Rechte aus den alten Verträgen mit Elze und Meitze abgegolten werden.
Zum 1.1.1994 werden die Ortsteile Elze und Meitze gegen Entgelt vom Wasserverband
Nordhannover beliefert.
Die Stadtwerke leisten einmalig einen Fixbetrag, an diejenigen, die in den alten Verträgen begünstigt
waren, nachdem diese auf weitere Ansprüche aus den alten Versorgungsverträgen verzichtet haben.
Die Gemeinde erhält für Anwalts- und Verwaltungskosten einmalig einen Pauschalbetrag von
20.000 DM.
Außerdem sollen die Stadtwerke ab 1.1.1995 für die Nutzung der Gemeindegrundstücke für ihre
Versorgungsanlagen ab 1.1.1995 eine Entschädigung zahlen.
Die beiden letzten Punkte waren ein Zugeständnis, sie waren im Brief der Stadtwerke vom August
1993 nicht enthalten. Die Stadtwerke wollten erst ab 1.1.2000 für Leitungsrechte zahlen.
Kommentierung
Es gibt einen unkündbaren Vertrag, der einer großen AG nicht mehr in den Kram passt. Die Kommune
lehnt die Kündigung zunächst ab, weil der Vertrag unkündbar ist. Die große AG droht dann mit einem
Prozess, die Kommune knickt ein, weil der Ausgang des Prozesses offen ist, und die Kosten des
Prozesses für den Haushalt der Gemeinde eine Belastung sein könnten. Am Ende zahlt die AG eine
überschaubare Summe und setzt ihr Begehren durch.
Dagegen wird eine Bewilligung zur Wasserförderung von knapp 7 Mio. cbm pro Jahr aus dem Jahr
1925 als unantastbar bezeichnet, sie sei nach preußischem Recht verliehen worden und soll aus Sicht
von dieser AG wohl ewigen Bestand haben.
11.12.2021
Heinz-Werner Reichenbach